(1) Nur für Rechtsgeschäfte, die ein Verbraucher im Sinne der bundesdeutschen Rechtsordnung abschließt, gewährt der Verkäufer das gesetzliche Rückgaberecht innerhalb von zwei Wochen, ohne dass es seitens des Verbrauchers einer Begründung für die Rückgabe bedürfte.
(2) Die Zwei-Wochen-Frist beginnt im Zeitpunkt des Erhalts der Lieferung; sie wird durch Absendung der vollständigen, ungebrauchten und unbeschädigten Ware an den Verkäufer (Firma und Anschrift gemäß Kaufvertrag) gewahrt.
(3) Der Kaufvertrag wird mithin erst nach Ablauf der zweiwöchigen Rückgabefrist nach erfolgter Lieferung endgültig wirksam.
(4) Das Rückgaberecht gilt nicht für Artikel, die der Verkäufer nicht im Lager führt und die vom Verkäufer auf ausdrücklichen Kundenwunsch hin beschafft wurden.
(5) Gibt der Käufer die Ware zurück, werden ihm der Kaufpreis und die Rücksendekosten erstattet, die üblicherweise bei einem Versand per Post anfallen.
Unfrei eingesandte Sendungen werden vom Verkäufer nicht angenommen und gehen zu Lasten des Käufers zurück. Sendungen sind daher insbesondere ausreichend zu frankieren. Unfreie Sendungen und Mängel der Frankierung gelten als nicht ordnungsgemäß abgesandt, können also gegebenenfalls nicht fristwahrend wirken, es sei denn, der Verkäufer nimmt die Rücksendung ausnahmsweise doch an.
(6) Werden beschädigte oder defekte Artikel zurückgegeben, so ist der Käufer dem Verkäufer gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Das Transportrisiko der Rücksendung trägt der Käufer.
